Niedersachsen
- Fälle
- rund 1.330 Neuzugänge
- Einnahmen
- 17,1 Mio. € Erlöse
Einnahmenüberschuss 11,8 Mio. € (2024: 6,8 Mio. €); Fälle −18,4 % ggü. 1.630 in 2024
Quelle: Nds. Landesamt für Bau und Liegenschaften, Jahresbericht 2025
Bericht · Stand 2025
Stirbt ein Mensch ohne Verwandte, ohne Ehe- oder Lebenspartner und ohne Testament – oder schlagen alle Erben aus –, erbt nach § 1936 BGB das Bundesland des letzten Wohnsitzes. Diese sogenannten Fiskalerbschaften nehmen seit Jahren zu. Eine bundesweite amtliche Gesamtstatistik existiert nicht; die folgenden Zahlen stammen aus den Berichten und Auskünften einzelner Länder.

Zuständig sind die Länder – entsprechend unterschiedlich wird berichtet. Die belastbarsten veröffentlichten Werte für das Jahr 2025:
Einnahmenüberschuss 11,8 Mio. € (2024: 6,8 Mio. €); Fälle −18,4 % ggü. 1.630 in 2024
Quelle: Nds. Landesamt für Bau und Liegenschaften, Jahresbericht 2025
2024: rund 8,7 Mio. €. Verwaltung und Abwicklung kosteten den Freistaat fast 5 Mio. €
Quelle: Zentrales Flächenmanagement Sachsen, Februar 2026
Stand kurz vor Jahresende 2025; darunter Grundstücke in Potsdam und an der Ostsee, häufig aber sanierungsbedürftige Immobilien
Quelle: Ministerium der Finanzen Brandenburg, Januar 2026
Größter Zuwachs seit 1991 (2023: 850 Fälle / 4,09 Mio. €). 1991 waren es lediglich 17 Fälle
Quelle: Thüringer Finanzministerium, Februar 2025
Einordnung
Allein die hier dokumentierten Länder verzeichneten 2025 zusammen rund 2.900 neue Fiskalerbschaften und Einnahmen von über 25 Millionen Euro. Rechnet man die Größenordnung auf alle 16 Bundesländer hoch, ist von deutlich mehr als 10.000 Fällen pro Jahr auszugehen. Der Trend ist seit Jahren steigend – parallel zur wachsenden Zahl alleinlebender Menschen ohne direkte Nachkommen.
Vom Reihenhaus über landwirtschaftliche Flächen bis zur Garage. Brandenburg erhielt 2025 unter anderem Grundstücke in bester Lage in Potsdam und an der Ostsee – deutlich häufiger sind jedoch sanierungsbedürftige Objekte mit Altlasten.
Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Bargeldbestände aus der Wohnung sowie Inhalte von Bankschließfächern werden vom Nachlassverwalter erfasst, verwertet und an die Landeskasse abgeführt.
Auch Münz- und Edelmetallsammlungen, Schmuck, Fahrzeuge – und in Sachsen sogar Urheberrechte an einem bekannten DDR-Schlager – landeten über Fiskalerbschaften beim Land.
Der Fiskus kann das Erbe nicht ausschlagen (§ 1942 Abs. 2 BGB), haftet aber nur mit dem Nachlass. Ein erheblicher Teil der Fälle ist wertlos oder überschuldet; die Abwicklung verursacht hohe Verwaltungskosten.
Jede dieser Zahlen steht für ein Lebenswerk, über dessen Zukunft am Ende eine Behörde entschieden hat. Wohnungen werden geräumt, Sammlungen verwertet, Immobilien versteigert – nach Verwaltungsmaßstäben, nicht nach dem Willen des Verstorbenen. Wer selbst bestimmen möchte, in wessen Hände sein Vermögen übergeht, kann das zu Lebzeiten festlegen: mit Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis, beurkundet durch einen Notar.
Hinweis: Alle Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen der Landesbehörden und Presseberichten (Stand: Anfang 2026) und werden ohne Gewähr wiedergegeben. Dieser Bericht stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.