
ErbeFinden steht für klare, verantwortungsvolle Entscheidungen. Ein Erbe kann nur dann Wert bewahren, wenn es frei von unverhältnismäßigen Verbindlichkeiten ist. Deshalb lehnen wir überschuldete oder risikobehaftete Nachlässe von vornherein ab.
Grundsatz
Wer ein Vermögen hinterlässt, möchte, dass es in verlässlichen Händen weiterwirkt. Wer erbt, muss sicher sein, dass diese Hände nicht durch fremde Forderungen belastet werden. Schulden können ein Nachlass verzehren, Verwandte entzweien und die Absicht einer sorgfältigen Vermögensnachfolge ad absurdum führen.
Was wir ablehnen
Was wir annehmen
Rechtliche Einordnung
Nach deutschem Erbrecht kann ein Erbe eine Erbschaft ausschlagen, wenn der Nachlass insgesamt überschuldet ist. Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen beim Nachlassgericht erklärt werden. Wer erst annimmt und dann feststellt, dass die Schulden höher sind als das Vermögen, haftet mit seinem eigenen Privatvermögen — ein Risiko, das ErbeFinden bewusst vermeidet.
Deshalb wird jedes Erbe vor einer Vereinbarung durch unabhängige Fachleute geprüft: Notar, Steuerberater und gegebenenfalls ein Rechtsanwalt. Nur wenn Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in einem gesunden Verhältnis zueinanderstehen, kommt eine weitere Betrachtung infrage.
§ 1953 BGB
Regelt die Ausschlagung der Erbschaft. Innerhalb der Frist muss eine Erklärung beim Nachlassgericht abgegeben werden.
§ 1967 BGB
Verpflichtet den Erben zur Verwaltung des Nachlasses und zur Aufstellung eines Verzeichnisses der Nachlassverbindlichkeiten.
§ 1975 BGB
Definiert die Überschuldung: Wenn die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen, spricht man von einem negativen Nachlass.
Fallbeispiele
Nicht jeder Nachlass, der auf den ersten Blick wertvoll erscheint, ist es auch. Manchmal verbergen sich hinter einem einzelnen Grundbuchblatt mehr Verpflichtungen als Vermögenswerte. Die folgenden Beispiele zeigen, warum eine sorgfältige Prüfung unverzichtbar ist.
01
Ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 400.000 €, aber einer Grundschuld von 350.000 € und einem laufenden Zwangsversteigerungsverfahren. Nach Abzug der Kosten bleibt kein positiver Wert — ein solches Erbe wird nicht übernommen.
02
Ein Nachlass mit Bargeld, Gold und Wertpapieren, aber gleichzeitig eine bestehende Bürgschaft für ein gescheitertes Gewerbeprojekt. Die Mithaftung kann den gesamten Wert auffressen.
03
Hohe Gewerbe- oder Versteuerungsrückstände, die erst nach dem Erbfall ans Licht kommen. Ohne abschließende Auskunft der Finanzbehörden ist eine seriöse Annahme nicht möglich.
Vorgehen
Transparenz ist der erste Schritt. Bevor irgendeine Absicht erklärt wird, klären wir gemeinsam mit den zuständigen Fachleuten die Lage.
01
Sie schildern grob die Vermögenslage. Wir hören zu und stellen erste, klärende Fragen.
02
Grundbuchauszüge, Kontoauszüge, Steuerbescheide und Darlehensverträge werden gesammelt.
03
Notar und Steuerberater prüfen, ob ein positives Nettovermögen vorliegt.
04
Bei positivem Ergebnis erörtern wir das weitere Vorgehen. Bei Schulden lehnen wir ab.
Rechtlicher Hinweis
ErbeFinden ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Rechtsverbindliche Entscheidungen über Erbschaft, Ausschlagung, Überschuldung oder Vermögensübertragung obliegen einem Notar und gegebenenfalls weiteren Fachberatern.
In einem unverbindlichen Gespräch klären wir, ob Ihre Vermögenswerte für eine schuldenfreie Vermögensnachfolge geeignet sind.